Die Babytaufe und die Folgen

Eine Babytaufe ist ja meist wirklich niedlich. Ein kleines Baby in einem besonders hübschen Anzug bekommt etwas Wasser auf den Scheitel getropft. Daneben stehen die Eltern und zwei Taufpaten.

Es wurde kritisiert, dass das Baby bei der Babytaufe ohne rechtsgültige Willenserklärung Kirchenmitglied wird. Dies geht ist auf das verfassungsgemäße Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG) zurück. Das persönliche Recht aus Art. 4 Abs. 1 GG, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten, steht jedoch nach § 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung vom 15.7.1921 dem Kind erst nach der Vollendung des 14. Lebensjahres mit Eintritt der Religionsmündigkeit zu. Daher bleibt die Babytaufe “legal” – ist sie aber auch ethisch vertretbar?

Selbstständigkeit muss gefördert werden

Dieses  Erziehungsrecht der Eltern ist jedoch kein Freifahrtschein. Eltern haben die Pflicht, die Interessen und Angelegenheiten  ihrer Kinder zu berücksichtigen und dessen Weg in die Eigenständigkeit zu fördern. Das ist unter anderem im § 1626 BGB festgehalten: Dort heißt es “Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.”

Ein Problem stellen hier religiöse Handlungen dar, die Gültigkeit für das ganze Leben des Kindes beanspruchen, wie zum Beispiel die Taufe – besonders die Babytaufe. Denn trotzdem nehmen Kirchen diese an Säuglingen vor – wissend, dass diese nie den Wunsch danach geäußert haben.

Warum taufen lassen?

Auch kirchenferne und so genannte U-Boot-Christen lassen ihre Kinder taufen. Schauen wir mal, was die Kirche angibt, warum Eltern ihre Kinder taufen lassen sollen – hier eine Aufzählung die in dieser Form von der evangelischen Kirche Bayern angegeben wird:

  • In der Taufe sagen die Eltern Gott dem Schöpfer für das neue Leben Dank.
  • Zur Vergewisserung der Zusage Gottes, das Kind und seine Eltern zu begleiten.
  • Gott verspricht in der Taufe dem Neugetauften seinen Segen.
  • Die Taufe besiegelt die unbegrenzte, grenzenlose Liebe Gottes zu dem Menschenkind.
  • Der Getaufte tritt in die Gemeinschaft derer ein Verheißungen für sich gelten lässt: Ihr seid Gottes geliebte Kinder.
  • Das Kind weiß wo es hingehört, wenn die anderen es fragen „Was bist Du eigentlich?”
  • Paten sind für das Kind da und können seine Fragen beantworten und für es beten
  • Dem Kind wird eine grundlegende Orientierung mitgegeben: Die Geschichten und Worte von Jesus Christus, sowie der große Erfahrungsschatz der Bibel.
  • Die Taufe bietet Gelegenheit zu einem Familientreffen.

Diese Punkte sind gekürzt, sind hier aber in Gänze nachzulesen.

Einen Punkt möchte ich hier ungekürzt wiedergeben:

„Mein Kind soll sich später selbst entscheiden können, was es glauben möchte.“ Dieses Argument gegen die Kindertaufe hört man oft. Dabei ist es ihm auch mit Taufe später selbstverständlich frei gestellt, sich für oder gegen den Glauben zu entscheiden. Bei der Konfirmation, aber auch später steht es ihm immer wieder offen, der Kirche den Rücken zu kehren oder wieder zu ihr zurückzukommen. Was Eltern, die so argumentieren, vergessen: Man muss etwas kennen, um sich bewusst dafür oder dagegen zu entscheiden. Die Taufe bietet das Fundament dafür, dass ein Kind den Glauben in Familie, Gemeinde und Religionsunterricht kennen lernt und sich später wirklich frei entscheiden kann.”

Das steht da tatsächlich so.

  • 14 Jahre “wissen wo man hingehört”
  • 14 Jahre Taufpaten, deren Pflicht es ist die “christliche Erziehung sicherzustellen: Aufgabe des Paten ist es, den Täufling “zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt” (CIC, Can. 872).” Die Paten sollen die Eltern darin unterstützen, dass ihr Kind im Glauben aufwächst und christlich erzogen wird.” Dass sie das tun werden, bestätigen sie in der Taufliturgie mit den Worten “Ich bin bereit”.
  • 14 Jahre Eltern, die sich verpflichten, das Kind christlich zu erziehen.

Damit das Kind beim Erreichen der Religionsmündigkeit “wirklich frei entscheiden kann”.

Pardon – das ist verlogen!

Und damit schließe ich für heute das erste Kapitel der “95 Thesen gegen die Kirche”.

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